Ihre interne Meldestelle
Interne Meldestelle
Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten und Betreiben.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Rundum Service
- Implementierung in Ihr QM-System
- Information der Beschäftigte zum Hinweisgeberschutzgesetz
- Betrieb Ihrer internen Meldestelle
- Kommunikation mit dem Hinweisgeber
- Meldungen in Schriftform oder Mündlich
- Meldung per Mail
- Möglichkeit der anonymen Meldung
- Fallbearbeitung
- Einleitung erforderlicher Maßnahmen
- Alle Daten werden DSGVO - konform bearbeitet
- Fristkonforme Aufbewahrung und Löschung der Daten


Für Hinweisgeber
Bei der Abgabe der Meldung ist es wichtig, dass Sie Ihren Fall so detailliert wie möglich beschreiben.
Sie erhalten die Eingangsbestätigung und werden von uns kontaktiert.